1 Allgemeines
In Ergänzung zu diesen Lieferbedingungen gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektroindustrie Österreich in der jeweils gültigen Fassung.Der Käufer anerkennt die vorliegenden Lieferbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung,gleichgültig ob die Auftragserteilung schriftlich, mündlich oder telephonisch erfolgt. Diese Lieferbedingungen gelten, soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart haben.Die nachfolgenden Bestimmungen über Lieferung von Waren gelten sinngemäß auch für Leistungen.
2 Angebote-Auftragsabschluß-Internetbestellung
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Kunde unsere Auftragsbestätigung nicht innerhalb 3 Tagen schriftlich beeinsprucht Der Verkäufer kann innerhalb von 8 Tagen den Auftrag widerrufen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Einkaufsbedingungen des Käufers sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn diese vom Verkäufer gesondert anerkannt werden.
Die Angebote des Verkäufers gelten freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
3 Kataloge - Internet
Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, und Preislisten etc. enthaltenen Abbildungen u.Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Preis, Leistung u. dgl. sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.Aktionspreise in unseren Webshop sind keine Rabattfähigen Listenpreise. Farbe und Design von Geräten können Abweichen.
4 Gefahrenübergang / Transport ( generell ab Werk )
Der Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bestimmt sich in den nachstehenden Fällen wie folgt:
bei Verkauf „ab Werk“ geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über.
Bei Versand geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Ware den Einflußbereich des Verkäufers verlässt.
Wenn nicht anders vereinbart, gilt die Ware als „ab Werk“ verkauft.
Der Verkäufer ist zum Abschluss einer Versicherung nur verpflichtet, wenn und insoweit dies schriftlich vereinbart wurde.
Im übrigen gelten die INCOTERMS in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Achtung !! Bei Transportschäden muß Umgehend (24 Stunden) eine Schadensmeldung durch den Empfänger an den Transporteur ergehen.
5 Preis/ Lieferzeiten
Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk des Verkäufers
Die durchschnittliche Lieferzeit auf Standardware ist bis zu 10 Werktage ab Auftragseingang. Sondergeräte mit optionen bis zu 30 Tage.
6 Zahlung
Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten; sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind die Zahlungen per Nachnahme prompt nach Rechnungserhalt abzugsfrei zur Zahlung fällig.Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten.
Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, so kann der Verkäufer ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p. a. verrechnen; weiters ist der Käufer ausdrücklich zum Ersatz sämtlicher Mahnspesen, einschließlich der Kosten außergerichtlicher Anwaltsmahnungen, verpflichtet.
Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor.Der Käufer akzeptiert bei Kaufabschluss unwiederruflich die Rückgabe der gelieferten Ware an den Lieferanten bei Zahlungsverzug-Ausstände-Konkurs usw. Kosten für Abholung und Wertminderung durch Anwendung werden den Käufer gesondert in Rechung gestellt. Der Käufer hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer angehalten, das Eigentumsrecht des Verkäufers geltend zu machen und diesen unverzüglich zu verständigen.
7 Gewährleistung / Garantie
Der Verkäufer ist verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel zu beheben, der auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruht.Reisekosten-Liefer-Transportkosten sind kein Bestandteil der Gewährleistung-Garantie.Garantiesendungen müßen Frachtfrei und Risikolos für den Empfänger sein. Etwaige Transport kosten werden den Käufer in Rechnung gestellt. Die Verpackung des Gerätes muß Elktrogeräte tauglich sein.Sollte kein Verpackung vorhanden sein stellen wir diese gerne zu Verfügung.
Diese Verpflichtung besteht nur für solche Mängel, die während eines Zeitraumes von 24 Monaten („ Gewährleistungsfrist“),Garantie 6 /12 Monate (bis 400.- € , 6 Monate,darüber 12 Monate) ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bzw. bei Lieferung mit Aufstellung ab Beendigung der Montage aufgetreten sind.
Der Käufer kann sich auf diesen Artikel nur berufen, wenn er dem Verkäufer unverzüglich schriftlich die aufgetretenen Mängel bekannt gibt.Die Fehlerbehebung bleibt dem Verkäufer überlassen.Eingriffe durch 3 wird nicht Akzeptiert.
Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umänderungen oder Umbauten alter sowie fremder Waren sowie bei Lieferung gebrauchter Waren übernimmt der Verkäufer keine Gewähr.
Ab Beginn der Gewährleistungsfrist übernimmt der Verkäufer keine weitergehende Haftung als in diesem Artikel bestimmt ist, auch nicht für die Mängel, deren Ursache vor dem Gefahrenübergang liegt.
Achtung !!Keine Garantie auf Akku,Batterien,Netzgeräte,Thermoleisten,
Fehler durch Unsachgemäße Handhabung – Programmierung werden in Rechnung gestellt.Datenverlust bei Reparaturen
8 Haftung
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Verkäufer dem Käufer – soweit gesetzlich zulässig – keinen Schadenersatz zu leisten hat, sofern dem Käufer kein grobes Verschulden zur Last fällt. Die Haftung des Verkäufers für leichte Fahrlässigkeit wird somit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, nicht eingetretene Ersparnisse, Gewinnentgang,
Personenschäden, mittelbare Schäden etc. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Anwendbarkeit der Haftungsbestimmungen des Produkthaftungsgesetzes (PHG) ausdrücklich ausgeschlossen.
Sofern gemäß Artikel 8.1 kein gänzlicher Haftungsausschluss des Verkäufers Anwendung findet, ist jeglicheHaftung des Verkäufers mit der Höhe der Auftragssumme, jedoch jedenfalls mit dem Maximalbetrag von EUR 5000,-- begrenzt.
Jegliche Schadensersatzansprüche müssen bei sonstigem Erlöschen, sofern sie vom Verkäufer nicht ausdrücklich anerkannt wurden, innerhalb von zwei Jahren gerichtlich geltend gemacht werden.
Festgehalten wird, dass der Kaufgegenstand nur jene Sicherheit bietet, die aufgrund vonZulassungsvorschriften , Betriebsanleitungen, Vorschriften des Verkäufers über die Behandlung des Kaufgegenstandes – insbesondere im Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Überprüfungen – und sonstige Hinweise erwartet werden kann.
9 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Verkäufers örtlich zuständige österreichische Gericht. Der Verkäufer kann jedoch auch ein anderes, für den Käufer zuständiges Gericht anrufen.Der Vertrag unterliegt dem Recht des Verkäufers.Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, auch dann, wenn die Übergabe
vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
10. Wiederverkauf
Wiederverkäufer erhalten nach Vorlage Ihrer Gewerbeberechtigung auf unsere Listenpreise einen Wiederverkaufsrabatt. Der Wiederverkäufer ist Verpflichtet die Geräte mit einer Fachlichen Kompetenz zu Vertreiben.Sollte eine Fachliche Kompetenz fehlen sind wir gegen Kostenersatz bereit Schulungen durchzuführen. Erstprogrammierung – Kundenschulung -Innbetriebnahme ist in Wiederverkaufspreisen nicht enthalten.Durch den Wiederverkaufsstatus übernimmt der Wiederverkäufer die Garantiebearbeitung . Der Rauch Garantieumfang beruht auf der Bereitstellung der defekten Ersatzteile,nach Garantieklärung im Hause Rauch.
11. Eichung von Waagen
Für die Eichung von Waagen gelten zusätzlich die AGB´s der Bautechnischen Versuchs-Forschungsanstalt Salzburg (siehe www.bvfs.at ) In Rechnung gestellte Eichgebühren sind gebühren der Bvfs Eichstelle Nr.542. Nach Eichung von Waagen ist der Anwender Verpflichtet Eichpolizeiliche Rvisionen auch Unangemeldet zutritt zu den geeichten Waagen zu Verschaffen. Werden Eichungen durch Umwelteinflüsse abgebrochen (Regen,Schnee,Sturm usw.) muss der entstandene Mehraufwand durch den Kunden übernommen werden.